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Heimunterbringung: Pflegeaufwendungen auch ohne Pflegestufe abziehbar
Erfreulicherweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Ansicht bekräftigt, dass Sie gesondert in Rechnung gestellte Pflegesätze in Ihrer Einkommensteuererklärung auch dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abziehen können, wenn Sie oder ein Angehöriger in einem den Regelungen des Heimgesetzes unterliegenden Senioren- oder Pflegeheim untergebracht sind. Dies gilt auch dann, wenn keine Pflegestufe I bis III festgestellt wurde......
Außergewöhnliche Belastungen: Reisekosten der Großeltern zu den Enkelkindern steuerlich nicht begünstigt
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen entstehen als der überwiegenden Mehrzahl von Steuerzahlern gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Die Aufwendungen mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, soweit sie die Ihnen zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die vom Einkommen, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder abhängig ist. Die für das Vorliegen von außergewöhnlichen Belastungen erforderliche Zwangsläufigkeit ist aber nur gegeben, wenn Ihnen die Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen entstehen....
Außergewöhnliche Belastung: Einlagerung von Nabelschnurblut keine außergewöhnliche Belastung
Erwachsen Ihnen größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Bürger gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können diese Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden........
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