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Erbfall: Kein Verlustabzug für Erben mehr möglich

Bislang konnten Erben im Regelfall steuerliche Vorteile für sich geltend machen, wenn bei der Steuerermittlung des Verstorbenen Verluste ungenutzt blieben: Den beim Verstorbenen nicht abgezogenen Verlust konnte der Erbe bei seiner Einkommensteuerveranlagung steuermindernd geltend machen. Dieser langjährigen Verfahrensweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt leider einen Riegel vorgeschoben. Er hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag künftig nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen kann. Die Richter sind damit von einer rund 45 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt.

Hinweis: Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die neue, für die Steuerbürger ungünstigere Rechtsprechung allerdings erst in Erbfällen anzuwenden, die nach Veröffentlichung der Entscheidung eintreten werden. Wir prüfen gerne mit Ihnen gemeinsam, ob Sie von der Neuregelung betroffen sind.

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