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Kranken- und Pflegeversicherung: Vorauszahlung helfen Steuern sparen
Seit dem letzten Jahr können Steuerzahler ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich in voller Höhe absetzen, soweit sie auf die Basisversorgung entfallen. Das gilt auch bei Vorauszahlungen: Absetzbar sind die bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahresbeitrages – und das kann ein lohnendes Modell werden.
Denn bei überdurchschnittlich hohem Einkommen senken die Vorauszahlungen das zu versteuernde Einkommen erheblich: Wer 80.000 Euro verdient und 12.000 Euro Versicherungsbeiträge für 30 Monate im Voraus bezahlt, der spart dadurch rund 4300 Euro Steuern auf einen Schlag. Der besondere Vorteil aber: Wird die Vorauszahlung 2011 geleistet, profitiert der Arbeitnehmer in den Jahren 2012 und 2013 davon, dass er seine übrigen Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen kann. Das wäre ausgeschlossen, wenn er seine Krankenversicherungsbeiträge jährlich zahlen würde, denn dann füllen die die zur Verfügung stehenden Freibeträge von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) voll aus. Wer also für seine Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr 1.800 Euro zahlt, kann die in den Jahren 2012 und 2013 ausnahmsweise durch die Vorauszahlung voll absetzen.
Der Steuervorteil: Jeweils bis zu 800 Euro.
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