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Sonderausgaben: Nur "echte" Spenden an den eigenen Verein sind steuerlich absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Zuwendung eines Mitglieds an seinen eigenen Golfclub steuerlich als Spende absetzbar ist. In zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme in den Verein hatte das Mitglied neben einem Aufnahmebeitrag und dem Jahresbeitrag eine "Spende" von 7.500 Euro geleistet....
Mitgliedsbeiträge: Fördern Sie kulturelle Zwecke
Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke können Sie in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben abziehen. Grundsätzlich sind Spenden und Mitgliedsbeiträge abziehbar. Letztere sind aber vom Abzug ausgeschlossen, wenn die gemeinnützige Einrichtung die vereinsmäßige Freizeitgestaltung oder Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern fördert......
Juristische Linksammlung - Hier gibt es eine ausführliche Liste zu Seiten aus dem Bereich Steuern und anderen Rechtsgebieten.
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